GRUNDSÄTZLICHES :
JEDER DARF NUR DIE ABZEICHEN TRAGEN DIE ER SELBST ERWORBEN HAT ODER DIE IHM VERLIEHEN WURDEN ODER DIE ER ZUERKANNT BEKOMMEN HAT.
ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN VON DER DEUTSCHEN REITERLICHEN VEREINIGUNG STRAFRECHTLICH VERFOLGT !
ICH HABE KEINE ERLAUBNIS UM DIE BILDER DER ABZEICHEN ZU ZEIGEN.
DAS FAHRABZEICHENSYSTEM
Das Fahrabzeichensystem soll den Interessenten an den Fahrsport heranführen, ihn Fördern und den Nachwuchs im Turniersport sichern.
Eine Übersicht der möglichen Fahrabzeichen finden sie hier.
Die genauen Informationen zu den Fahrabzeichen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung finden Sie hier.
Die Fahrabzeichen 10, 7 und 6
Die Fahrabzeichen 10 und 7 und 6 sind die sogenannten Motivationsabzeichen und sind in erster Linie für die Kinder gedacht. Für die Abzeichen 10 und 7 und 6 ist eine Vereinsmitgliedschaft nicht unbedingt erforderlich.
Fahrabzeichen 10
Das Fahrabzeichen 10 soll die Fahranfänger erst einmal an die Pferde, Kutschen, Geschirre und Leinen heranführen. Bei der Prüfung werden einfache Fragen zur Fahrlehre gestellt und der Prüfling darf auch auf dem Kutschbock neben einem erfahrenen Fahrer sitzen, der notfalls eingreifen kann.
Fahrabzeichen 7
Das Fahrabzeichen 7 verlangt Wissen über die Grundlagen der Fahrlehre sowie praktische Kenntnisse über die Achenbachleine, einfache Anspannungen (Einspänner und Zweispänner) und den Umgang mit dem Pferd.
Das Fahrabzeichen verlangt auch Wissen über die Anatomie des Pferdes.
Fahrabzeichen 6
Der Prüfling muss grundlegende Techniken des Anspannens, der Leinenaufnahme und ein korrektes Fahren von einfachen Übungen auf einem abgegrenzten Platz sowie auf der Straße in Feld, Wald und Flur nachweisen können.
Dazu kommen noch die entsprechenden theoretischen Kenntnisse (Kutschen, Leinen).
APO, LPO und WBO
Im Zusammenhang mit den Fahrabzeichen muss ich hier die APO (Ausbildungs- und Prüfungsordnung), die LPO (Leistungsprüfungsordnung) und die WBO (Wettbewerbsordnung) eingehen.
Diese drei Regelwerke regeln die Ausbildung (Berufe im Pferdesport, die Abzeichen, die Turnierfachleute (Turnierrichter, Parcourbauer usw.)), die Wettbewerbe (nur für Inhaber von Motivationsabzeichen) und die Leistungsprüfungen (nur für Inhaber von Leistungsabzeichen).
Auf einem Turnier können sowohl Wettbewerbe als auch Leistungsprüfungen stattfinden.
Den Inhabern von Leistungsabzeichen werden Leistungsklassen zugewiesen. Siehe auch Leistungsklassen .
Die Fahrabzeichen 5 bis 1
Die Fahrabzeichen 5 bis 1 sind die sogenannten Leistungsabzeichen und können nur in aufsteigender Reihenfolge absolviert werden. Für diese Abzeichen ist eine Vereinsmitgliedschaft eine unbedingte Voraussetzung. Ab FA4 muss der Prüfling das vorhergehende Abzeichen mindestens seit 3 Monaten besitzen.
Fahrabzeichen 5 (Einspänner und Zweispänner) (früher DFA IV - kleines Fahrabzeichen)
Das Fahrabzeichen 5 ist für den Einstieg in den Turniersport gedacht und berechtigt den Inhaber an Fahrprüfungen der Klasse A teilzunehmen.
Für das Fahrabzeichen 5 sind entweder das FA7 und das FA6 oder das RA7 und das RA6 oder der Basispass als Voraussetzung nachzuweisen. Ab 01.01.2020 ist für alle Personen, die weder das FA7 und das FA6 zusammen oder den Basispass besitzen, der Pferdeführerschein Umgang Voraussetzung. Er kann in Verbindung mit dem FA5 zusammen erworben werden.
Für die Zulassung zur Prüfung muss ein Erste Hilfe Kurs nachgewiesen werden, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Zusätzlich ist das Verhalten im Straßenverkehr und im Gelände Inhalt des Abzeichenlehrgangs und der Abzeichenprüfung.
Diese Fahrer dürfen auf regionalen Turnieren mit Einspännern oder Zweispännern der Klasse A starten.
Außerdem ist das FA5 die Voraussetzung für die Prüfung zum Gespannführer.
Das FA5 wird auch für den Kutschenführerschein A empfohlen.
Fahrabzeichen 4 (Einspänner und Zweispänner)(früher DFA III - bronzenes Fahrabzeichen)
Das Fahrabzeichen 4 berechtigt den Inhaber an Fahrprüfungen der Klasse L teilzunehmen und ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang - Trainer C Breitensport Fahren.
Diese Fahrer dürfen bundesweit auf nationalen Turnieren mit Einspännern oder Zweispännern starten.
Besitzer des FA4 können sich für einen Trainerlehrgang zum Trainer C Fahren (Basissport oder Leistungssport) anmelden, weil der Besitz des FA4 eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Trainerlehrgang ist.
Das FA4 wird auch für den Kutschenführerschein B empfohlen.
Fahrabzeichen 3 (Vierspänner)
Das Fahrabzeichen 3 gibt es nur für Vierspänner. Fahrer von Einspännern und Zweispännern können das Fahrabzeichen 3 nicht erwerben. Dieses Fahrabzeichen berechtigt an der Teilnahme von Fahrprüfungen für Einspänner, Zweispänner und Vierspänner der Klasse L.
Diese Fahrer dürfen bundesweit auf nationalen Turnieren mit Einspännern, Zweispännern oder Vierspännern der Klasse L starten.
Fahrabzeichen 2 (Einspänner, Zweispänner, Vierspänner) (früher DFA II - silbernes Fahrabzeichen)
Das Fahrabzeichen 2 gibt es für Einspänner, Zweispänner und Vierspänner. Dieses Fahrabzeichen berechtigt an der Teilnahme von Fahrprüfungen für Einspänner, Zweispänner und Vierspänner der Klasse M.
Dieses Fahrabzeichen kann außerdem über Turniererfolge erworben werden.
Es ist außerdem bei vorhandenem Trainer C die Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang - Trainer B Breitensport Fahren und Trainer B Leistungssport Fahren.
Die Fahrer mit dem FA2 können außerdem zu Sichtungsprüfungen eingeladen werden bei denen es um die Mitgliedschaft im C Kader (C Nationalmannschaft) geht.
Diese Fahrer dürfen Deutschland in internationalen Prüfungen in Deutschland (z. B. Deutsche Meisterschaften) vertreten.
Fahrabzeichen 1 (Zweispänner, Vierspänner) (früher DFA I - goldenes Fahrabzeichen)
Das Fahrabzeichen 1 gibt es für Einspänner, Zweispänner und Vierspänner. Dieses Fahrabzeichen berechtigt an der Teilnahme von Fahrprüfungen für Zweispänner und Vierspänner der Klasse S.
Dieses Fahrabzeichen kann außerdem über Turniererfolge erworben werden.
Es ist außerdem bei vorhandenem Trainer B die Voraussetzung für die Zulassung zum Lehrgang - Trainer A Leistungssport Fahren und zum Trainer A Breitensport Fahren.
Die Fahrer mit dem FA1 können außerdem zu Sichtungsprüfungen eingeladen werden bei denen es um die Mitgliedschaft im B Kader (B Nationalmannschaft) oder A Kader (A Nationalmannschaft) geht.
Diese Fahrer dürfen Deutschland auf internationalen Prüfungen (Deutsche Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, olympische Spiele) vertreten.
Fahrabzeichen 0 (goldenes Fahrabzeichen)
Das Fahrabzeichen 0 kann nicht erworben werden. Es wird bei Nachweis der nötigen Erfolge bei einer Fahrsportveranstaltung durch einen Mitarbeiter der FN öffentlich verliehen.
Dieses Fahrabzeichen berechtigt an der Teilnahme von Fahrprüfungen für Zweispänner und Vierspänner der Klasse S.
Das heutige goldene Fahrabzeichen ist schwerer zu erreichen als das alte goldene Fahrabzeichen weil die Pferde und die Fahrer besser geworden sind.
Fahrer mit diesem Fahrabzeichen sind in der Regel Mitglieder in der Nationalmannschaft und dürfen Deutschland auf internationalen Prüfungen (Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, olympische Spiele) vertreten.
FAHRMEISTER
Der Titel „Fahrmeister“ (Fahrmeister = Berufsfahrer und Ausbilder von Pferden und Reitern mit herausragenden Leistungen) wird auf Vorschlag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) oder einer ihrer Mitgliedsverbände für herausragende Leistungen auf dem Kutschbock, langjährige herausragende Ergebnisse als Ausbilder von Spitzenfahrern und -pferden sowie nachahmenswertes Engagement für den Fahrsport verliehen.
Auch wenn es nicht explizit als Voraussetzung genannt wird, waren bisher alle Fahrmeister auch Besitzer des goldenen Fahrabzeichens.
Der Fahrmeister ist der höchste Titel, der im deutschen Fahrsport erreicht werden kann.