WANDERFAHREN
Das Wanderfahren ist das Fahren mit dem Gespann von Ort A zu Ort B. Das kann im Rahmen eines Urlaubs ein Ziel des Teilnehmers sein mir seinen Pferden ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
Dort besteht eine Unterkunft für den Fahrer und das Pferd (die Pferde) und am nächsten Tag geht es zum nächsten Ziel.
Hier gibt es auch Prüfungen und Abzeichen (Wanderfahrabzeichen 1 und Wanderfahrabzeichen 2).
Das Wanderfahren ist in erster Linie eine Art des Freizeitfahrens und kein Turniersport. Die Abzeichen sollen nur ein Nachweis der nötigen Sachkunde sein.
Beim Wanderfahrabzeichen 1 geht es um eine mehrstündige Ausfahrt mit der Benutzung von Karte, Kompass und Messrad (ähnlich wie beim Distanzfahren).
Beim Wanderfahrabzeichen 2 geht es um eine mehrtägige Ausfahrt mit der Benutzung von Karte, Kompass und Messrad.
Wer das Distanzfahrabzeichen 1 hat ist dem Wanderfahrabzeichen 1 gleichgestellt. Er kann auf Antrag auch das Wanderfahrabzeichen 1 zuerkannt bekommen.
Wer das Distanzfahrabzeichen 2 hat ist dem Wanderfahrabzeichen 2 gleichgestellt. Er kann auf Antrag auch das Wanderfahrabzeichen 2 zuerkannt bekommen.
Während aber beim Distanzfahren die zu fahrende Strecke in groben Zügen festgelegt ist, ist das beim Wanderfahren Aufgabe des Fahrers. Er hat im Vorfeld - unter Beachtung der Kondition des Pferdes - die Strecke und die Zielpunkte mit Übernachtung und Verpflegung für die Pferde und die Fahrer festzulegen.
Zusätzlich sollte eine Liste von Tierärzten mitgeführt werden, die in der Nähe der Strecke praktizieren, damit im Notfall nicht erst lange nach einem Tierarzt gesucht werden muss. Pro Teilstrecke von 20 km sollten mindestens zwei Tierärzte auf der Liste stehen weil es nicht sicher ist, dass immer der zuerst kontaktierte Tierarzt auch kommen kann.
Im Notfall kann man aber auch die 112 anrufen und der Feuerwehr sagen, dass man einen Tierarzt braucht. Dann kümmert sich die Feuerwehr um die Benachrichtigung des Tierarztes.
Trotzdem kommt es beim Wanderfahren darauf an mit dem Pferd (den Pferden) das Erlebnis zu haben und die Natur zu genießen.
Der Wanderfahrer ist viele Stunden mit seinem Gespann unterwegs und muss die ganze Zeit aufmerksam sein und ruhig auf dem Bock sitzen. Das kann bei schlechtem Wetter schon sehr anstrengend sein.
Natürlich muss sich der Wanderfahrer entsprechnd der Regeln des Straßenverkehrs verhalten. Aber auch in Wald und Feld gilt es die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Merke : Im Straßenverkehr ist der Fahrer immer das schwächste Glied. Es ist meist sinnvoll auf seine
Vorfahrt zu verzichten wenn damit ein Unfall vermieden werden kann.
Das Wanderfahren kann nur mit mindestens zwei Personen pro Kutsche durchgeführt werden, die beide fahren können müssen (beide sollten mindestens das FA 5 und den Kutschenführerschein A besitzen) und sich somit während der Fahrt abwechseln können.
Das Wanderfahren wird in der Regel von einer Gruppe von Gespannen durchgeführt. Das Leitgespann wird von einer ortskundigen Person, die mindestens Gespannführer ist, geführt.